Datenschutzberatung  
und Hinweisgeberschutzstelle 

Hinweisgeberschutzstelle

Als unabhängige Meldestellen übernehmen wir für Sie die Wahrung ihrer rechtlichen Verpflichtung rund um die Einrichtung einer annoymen Meldestelle für Hinweisgeber. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz dient dazu hinweisgebenden Personen einen besseren Schutz zu gewähren. einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden zu schaffen und einzuhalten. Unternehmen mit 50 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet unabhängige Meldestellen einzurichten. Oftmals empfiehlt es sich einen dritten mit der Ausübung einer internen Stelle zu betrauen, um Misstände neutral zu bewerten. Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Einrichtung einer unabhängigen Hinweisgeberschutzstelle.

 
 
 
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