Für wen sind DSGVO-Schulungen geeignet und warum sind sie wichtig?
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung |
Bußgelder & Haftungsrisiken |
Aktuelle Rechtsvorschriften |
Was ist „Verarbeitung“? |
Personenbezogene Daten was ist das überhaupt? |
Identifiziert vs. identifizierbar |
Wie oft müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter zur DSGVO-Schulung einladen?
Die DSGVO schreibt keinen festen Turnus für Schulungen vor, jedoch lässt sich aus der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten zur Sensibilisierung (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO) eine indirekte Verpflichtung ableiten. In der Praxis raten viele Experten zu jährlichen Schulungen, um das Wissen aktuell zu halten und Compliance-Risiken zu minimieren. Diese regelmäßigen Schulungen sollten durch ad-hoc-Schulungen ergänzt werden, insbesondere nach Datenpannen, der Einführung neuer Technologien wie KI oder relevanten Gerichtsurteilen. Neue Mitarbeiter sollten vor dem Umgang mit personenbezogenen Daten geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Kenntnisse besitzen, um datenschutzkonform zu handeln. Abteilungen, die mit besonders sensiblen Daten arbeiten, wie HR oder IT, benötigen häufigere Auffrischungen als andere Bereiche. Es ist wichtig, die Schulungen dokumentiert zu halten, um die Einhaltung der Rechenschaftspflicht nachzuweisen. Flexible Methoden wie Onlinekurse, Workshops oder Mikrolerneinheiten können genutzt werden, um unterschiedliche Bedürfnisse abzudecken. Die Inhalte sollten sich auf aktuelle Rechtsprechung, betriebsspezifische Risiken und konkrete Handlungsanleitungen fokussieren. Die Aufsichtsbehörden prüfen bei Audits, ob Schulungen regelmäßig und zielgerichtet durchgeführt werden. Fehlende Nachweise können Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro begünstigen. Daher bietet ein jährlicher Basisrhythmus, kombiniert mit situativen Schulungen, die beste Balance zwischen Compliance und Praxisnähe. Unternehmen sollten dabei stets branchenspezifische Risiken und interne Prozessänderungen berücksichtigen.