Datenschutzberatung, Akademie  
und Hinweisgeberschutz 


Datenschutz kompakt – Sicherheit für Mitarbeitende und Führungskräfte


Sind Sie und Ihr Team fit für die DSGVO?

Als MitarbeiterIn oder Führungskraft tragen Sie täglich Verantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten – ob in Kundenakten, HR-Prozessen oder digitalen Systemen. Doch was genau bedeutet „rechtmäßige Verarbeitung“? Wo beginnt die Haftung bei Datenschutzverstößen? Und wie unterscheiden sich „identifizierte“ von „identifizierbaren“ Personen? Unsere DSGVO-Schulung gibt Ihnen das nötige Know-how, um datenschutzkonform zu handeln und Risiken aktiv zu minimieren.




Für wen sind DSGVO-Schulungen geeignet und warum sind sie wichtig?

  • UnternehmerInnen und Geschäftsleitungen, die sicherstellen möchten, dass ihr Unternehmen die gesetzlichen Datenschutzanforderungen erfüllt und Haftungsrisiken minimiert.
  • Beschäftigte in Unternehmen , die mit personenbezogenen Daten arbeiten oder für deren Schutz verantwortlich sind.
  • Fach- und Führungskräfte, die sich im Bereich Datenschutz weiterbilden möchten, um ihre Karrierechancen zu verbessern




Ihre Inhalte auf einen Blick:

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
– Wann ist die Datenverarbeitung erlaubt? Einführung in Art. 6 DSGVO und Einwilligungsmanagement.

Bußgelder & Haftungsrisiken
– Praxisbeispiele zu Strafen bis 20 Mio. Euro: So vermeiden Sie typische Fehlerquellen.

Aktuelle Rechtsvorschriften
– Update zu HinSchG, KI-Regulierung und neuen EuGH-Urteilen: Was ändert sich 2024?

Was ist „Verarbeitung“?
– Von der Erhebung bis zur Löschung: Der komplette Lebenszyklus personenbezogener Daten.

Personenbezogene Daten was ist das überhaupt?
– Warum IP-Adressen und Standortdaten sensibel sind – und welche skurilen Dinge noch zu beachten sind

Identifiziert vs. identifizierbar
– Praxisfälle zur Abgrenzung: Wann wird aus „anonym“ plötzlich „personenbezogen“?




Wie oft müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter zur DSGVO-Schulung einladen?
Die DSGVO schreibt keinen festen Turnus für Schulungen vor, jedoch lässt sich aus der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten zur Sensibilisierung (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO) eine indirekte Verpflichtung ableiten. In der Praxis raten viele Experten zu jährlichen Schulungen, um das Wissen aktuell zu halten und Compliance-Risiken zu minimieren. Diese regelmäßigen Schulungen sollten durch ad-hoc-Schulungen ergänzt werden, insbesondere nach Datenpannen, der Einführung neuer Technologien wie KI oder relevanten Gerichtsurteilen. Neue Mitarbeiter sollten vor dem Umgang mit personenbezogenen Daten geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Kenntnisse besitzen, um datenschutzkonform zu handeln. Abteilungen, die mit besonders sensiblen Daten arbeiten, wie HR oder IT, benötigen häufigere Auffrischungen als andere Bereiche. Es ist wichtig, die Schulungen dokumentiert zu halten, um die Einhaltung der Rechenschaftspflicht nachzuweisen. Flexible Methoden wie Onlinekurse, Workshops oder Mikrolerneinheiten können genutzt werden, um unterschiedliche Bedürfnisse abzudecken. Die Inhalte sollten sich auf aktuelle Rechtsprechung, betriebsspezifische Risiken und konkrete Handlungsanleitungen fokussieren. Die Aufsichtsbehörden prüfen bei Audits, ob Schulungen regelmäßig und zielgerichtet durchgeführt werden. Fehlende Nachweise können Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro begünstigen. Daher bietet ein jährlicher Basisrhythmus, kombiniert mit situativen Schulungen, die beste Balance zwischen Compliance und Praxisnähe. Unternehmen sollten dabei stets branchenspezifische Risiken und interne Prozessänderungen berücksichtigen.


 

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
LinkedIn