Datenschutzberatung  
und Hinweisgeberschutzstelle 


"Wir sind ihr verlässlicher Partner im Datenschutz"


Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle


Unsere Firma, Bruckhoff - Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutzstelle, steht Ihnen in den Bereichen Datenschutzberatung und Hinweisgeberschutz zur Seite. Mit der Gründung unserer Datenschutzberatung setzen wir neue Maßstäbe in der rechtsfreundlichen und praxisnahen Umsetzung von Datenschutzrichtlinien.












Unsere Dienstleistungen





 

Datenschutzberatung

Unser umfassendes Angebot an DSGVO Beratung und Compliance Beratung ermöglicht es Unternehmen, gesetzeskonforme und zugleich praktikable Lösungen zu finden.

 



Datenschutz Audit


Durch ein Datenschutz Audit identifizieren wir Schwachstellen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Datenschutzstrategie.






Datenschutzbeauftrageter


Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der Sie dabei unterstützt, Ihren betrieblichen Datenschutz effizient zu gestalten.








IT-Sicherheitsberatung


Spezialisierte Sicherheitsberatung sichert Ihre Betriebsdaten und stellt den optimalen Schutz Ihrer Informationen sicher.




Datenschutzseminare


Unsere Datenschutzseminare richten sich an Unternehmen, die Kenntnisse vertiefen und Mitarbeiter sensibilisieren wollen.




Webseiten-Check


Wir überprüfen ihre Webseite und erstellen Ihnen Datenschutzhinweise passgenau für ihr Unternehmen.







Mit uns sicher machbar


Wir bieten nicht nur Datenschutzkonzepte, sondern auch strategische Beratung in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen. Gemeinsam entwickeln wir eine durchdachte Datenschutzstrategie, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unser Know-how! Kontaktieren Sie uns unter info@datenschutz-law.de oder telefonisch unter +4923256990590 für Datenschutzberatung und sichere Lösungen.






Ihre Vorteile bei uns


Planbare Kosten mit unseren Datenschutzpaketen


Mit unseren transparenten Datenschutzpaketen haben Sie die volle Kostenkontrolle. Keine versteckten Gebühren, keine unerwarteten Ausgaben – Sie wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen. So können Sie Ihre finanziellen Ressourcen effizient planen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Geschäft.




Datenschutzberatung durch Experten


Wir beraten nicht nur, wir nehmen Ihnen die Arbeit ab. Um sie bestmöglichst zu entlasten übernehmen wir Einzelaufträge bis hin zur Fertigstellung eines vollständigen Datenschutzkonzeptes. Unsere Juristen verfügen über langjährige Erfahrung aus den Bereichen Datenschutzrecht und der lösungsorientierten Datenschutzberatung. Wir erstellen und verhandeln für Sie Auftragsverarbeitungsverträge, übernehmen für Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder unterstützen Sie bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen. Weitere Leistungen können Sie unserem Reiter "Beratung" entnehmen.




 Datenschutzbeauftragte mit Fachkunde


Unternehmen mit mehr ab 20 Beschäftigten, welche hauptsächlich personenbezogene Daten verarbeiten sind dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellpflicht betrifft ebenfalls Unternehmen, die sensible Daten, wie Gesundheitsdaten, Daten zur Religionszugehörigkeit, zur rassischen und etnischen Herkunft, sowie zur politischen Meinung oder zur sexuellen Orientierung verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig sein und seine Fachkunde nachweisen können. Gerne bestellen wir uns für Sie als externe Datenschutzbeauftragte und unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.



Hinweisgeberschutz und Meldestellenbeauftragte


Seit Juni 2023 sind Arbeitgeber ab einer Anzahl von 50 Beschäftigten gemäß § 14 HinSchG dazu verpflichtet eine inerne Meldestelle einzurichten um für Personen Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister etc. einen Kanal für die Meldung von Verstößenzur Verfügung zu stellen. Diese Meldestelle muss unabhängig und angemessen eingerichtet sein. Der Meldebestellenbeauftrage, welcher zu bestellen ist, muss seine Fachkunde nachweisen können. Gerne übernehmen wir für Sie die Stellung eines Meldestellenbauftragten und somit die Einrichtung einer unabhängigen verantwortungsbewussten Meldestelle.







Kunden die auf uns zählen, Partner die uns vertrauen


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Warum Bruckhoff ?


Unser Team besteht aus erfahrenen Juristen, die als zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Auditoren und Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. agieren. Unsere Datenschutzlösungen sind auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, um Datenschutz für Unternehmen nicht nur compliance-konform, sondern auch pragmatisch umsetzbar zu gestalten.









Datenschutz - News

Aktuelles aus der Datenschutzwelt


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18.02.2025

2.500€ Bußgeld für falsche versandte Mails!

Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann im Datenschutz große Konsequenzen haben. Dies zeigt ein aktueller Fall aus Spanien, bei dem die spanische Datenschutzbehörde Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen das Unternehmen Coyare SLU verhängte.

Was ist passiert?

Im April 2023 verschickte Coyare SLU eine Werbe-E-Mail an 95 Empfänger. Dabei wurden die E-Mail-Adressen der Empfänger jedoch nicht im BCC-Feld (Blind Carbon Copy) hinterlegt, sondern im CC-Feld (Carbon Copy). Dadurch waren die Adressen für alle Empfänger sichtbar. Dieser scheinbar harmlose Fehler führte zu einer Beschwerde und einer anschließenden Untersuchung durch die AEPD.
Die Behörde bewertete den Vorfall als Verstoß gegen zwei zentrale Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

- Artikel 5 Abs. 1 Buchst. f DSGVO: Verletzung des Grundsatzes der Vertraulichkeit und Integrität (Bußgeld: 2.000 Euro).

- Artikel 32 DSGVO: Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Bußgeld: 500 Euro).

Der Fall zeigt, dass auch alltägliche Fehler, wie die falsche Verwendung des CC-Feldes, ernsthafte Datenschutzverstöße darstellen können. Besonders Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten ihrer Kunden und Geschäftspartner stets geschützt sind – selbst bei scheinbar trivialen Vorgängen wie dem Versand von E-Mails.

Tipps zur Vermeidung solcher Fehler

- BCC statt CC: Beim Versand von Massen-E-Mails sollte immer das BCC-Feld verwendet werden, um E-Mail-Adressen zu anonymisieren.

- Schulungen für Mitarbeiter: Regelmäßige Datenschutzschulungen sensibilisieren Mitarbeiter für mögliche Risiken.

- Technische Hilfsmittel: E-Mail-Tools mit integrierten Datenschutzfunktionen können solche Fehler automatisch verhindern.

- Interne Kontrollen: Unternehmen sollten Prozesse etablieren, um den datenschutzkonformen Umgang mit Informationen sicherzustellen.

Fazit
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung von Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten – auch in scheinbar banalen Situationen wie dem E-Mail-Versand. Datenschutz ist keine Nebensache, sondern eine zentrale Verantwortung jedes Unternehmens. Ein kleiner Klick kann große Folgen haben – sowohl finanziell als auch für das Vertrauen der Betroffenen.



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60's für Datenschutz - Aktuelles




Folge Nr. 5
Keine Fingerabdrücke ohne Einwilligung!

Folge Nr. 4

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? 

Wann brauche ich es und warum?


Folge Nr. 3

Rekordbußgeld von 290.000 €
11.500€ wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung
TIPP: Kundendaten nicht jahrzehnte lang aufbewahren, sonst wird es teuer.




Folge Nr. 2

32.000€ Bußgeld für eine falsch entsorgte Liste
100.000€ wegen Nichtbeantwortung eines Auskunftersuchens
5000€ wegen Videoüberwachung der Ex-Frau







Folge Nr. 1
42.000€ für eine fehlenden Einwilligung
600.000€ für einen fehlerhaften Cookiebanner


 

 

 

 




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